Trennung / Scheidung

Trennung und Scheidung

Bei Fragen rund um die Trennung und Scheidung stehen für viele Menschen zunächst die gesetzlich geregelten Anspruchsszenarien im Vordergrund des Interesses. Dabei sind jede Beziehung, jede Ehe und jede Familie einzigartig. Kein Gesetz kann dies berücksichtigen.

In der Mediation können wir das sehr wohl: wir schauen auf den Einzelfall und die Menschen, die betroffen sind. Ihre Wünsche und Bedürfnisse im Hier und Jetzt und für die Zukunft sind mir wichtig. 

In der Mediation können wir alle Themen bearbeiten und vereinbaren, die Sie für eine Scheidung/Trennung benötigen (Unterhalt, Zugewinn, elterliches Sorgerecht usw..). Inhaltlich bearbeiten wir in Ihrer Mediation aber keine Rechtsfragen, sondern Ihre Interessen und Bedürfnisse, die Grundlage für Ihre ganz individuelle Lösung sein sollten. Manchmal kommt am Ende ein Ergebnis heraus, das den Ideen des Gesetzgebers sehr nahekommt, manchmal sieht die gefundene Lösung völlig anders aus. Das ist Mediation.  

Kindern kommt in der Familienmediation immer eine besondere Rolle zu. Je nach Alter können sie in die Mediation einbezogen werden; im Übrigen achte ich als Familien-Mediatorin darauf, dass die Bedürfnisse der Kinder stets mitbedacht werden.

Rechtsberatung in der Mediation?

Insbesondere im Bereich der Scheidungsmediation werde ich häufig gefragt, ob ich im Rahmen der Mediation auch zu Rechtsfragen berate. Das ist nicht der Fall. Ich habe mich bewusst dafür entschieden, als Mediatorin Ihre Bedürfnisse als Individuen, als Paar und Familie in den Vordergrund zu stellen. Dies entspricht dem Sinn der Mediation.

Als Familien-Mediatorin mit juristischem Hintergrund unterstütze ich Sie aber dabei, in ihrer Mediation alle Fragen zu besprechen, die in juristischer Hinsicht üblicher Weise zu thematisieren sind. Im Verlauf der Mediation, spätestens jedoch vor Unterzeichnung der Abschlussvereinbarung, empfehle ich meinen Medianden dann, sich  parteilich – jeder für sich – anwaltlich beraten zu lassen. Der Sinn dieser Vorgehensweise liegt darin, dass Sie wissen sollten, welche Lösungen und Verhandlungsspielräume der Gesetzgeber für Ihren Fall anbietet und inwieweit die von Ihnen in der Mediation besprochenen Lösungen davon abweichen. Medianden fürchten manchmal, dass so eine einseitige Beratung beim Anwalt die Mediation erschweren oder eskalieren lassen könnte. Meiner Erfahrung nach ist dies aber keineswegs der Fall. Zum Zeitpunkt der anwaltlichen Beratung haben Sie in der Mediation bereits eine gute Grundlage für Ihre Einigung gefunden, ihre Bedürfnisse und Interessen besprochen und mögliche Lösungen ganz gezielt daraufhin verhandelt. Sie haben die Vorteile der Mediation kennengelernt und werden nach einer anwaltlichen Beratung eher noch mehr darauf vertrauen, dass Ihre individuell erarbeitete Lösung Ihren Bedürfnissen am besten entspricht.

Eine Mediation bei einem Anwalts-Mediator kann die parteiliche individuelle Beratung jedes Medianden durch einen Rechtsanwalt keinesfalls ersetzen: Ein Anwaltsmediator darf in der Mediation nicht parteilich beraten.

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