Mediation rund ums Erbe

Erbmediation

Für die meisten Menschen ist das Erbe ein wichtiger Ausdruck von
Wertschätzung und Gerechtigkeit. Damit ist das Thema Erben hochemotional.

In der Erbmediation stehen zwei Vorgehensweisen zur Verfügung:

Dies ist zum einen die Mediation mit Erblassern und Erben im Hinblick auf ein
zukünftiges Erbe und zum anderen die Mediation mit Erben und Erbengemein-
schaften nach einem Erbfall.


Das Erbe vorausschauend gestalten

Gesprochen wird über das Erben vorab eher selten. Sich mit dem Altern und dem
möglichen Tod zu befassen ist nicht einfach. Zudem empfinden die meisten
Menschen die gesetzlich vorgesehenen Erbregelungen, die auf den Verwandtschafts-
grad abstellen, im Großen und Ganzen als gerecht.

Doch, auch für das Erbrecht trifft zu, dass der Gesetzgeber keine Einzelfall-Regelung
im Sinn hat. Es ist daher empfehlenswert, sein Erbe vorausschauend und in Absprache
mit den Menschen zu gestalten, denen man etwas vererben möchte.  Auf diese Weise
kann sichergestellt werden, dass am Ende alle zufrieden sind und das Erbe im Guten
fortwirkt und nicht für Zwist sorgt.

Mediation zur Planung eines Erbes kann viel bewirken:
Wenn Erblasser und Erben miteinander über das Erbe sprechen, werden Erwartungen
und Bedürfnisse geklärt. „Unterwegs“ können mitunter bislang unbewusste oder
unausgesprochene Unstimmigkeiten zwischen Eltern und Kindern oder den
Geschwistern benannt und aufgelöst werden.


Konflikte in der Erbengemeinschaft


Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft, die fortbestehet, bis der Nachlass
verteilt ist. Da für die Verteilung gegenseitiges Einvernehmen erforderlich ist, kann
ein einziger Erbe alles blockieren.

Gerichtliche Auseinandersetzungen führen hier zu jahrelangen Streitigkeiten, die
am Ende nicht nur den Beteiligten, sondern auch dem Nachlass schaden.
Ein typisches Beispiel sind Immobilien, die jahrelang nicht vermietet/genutzt werden
können.

Besonders schwierig sind Konflikte in Erbengemeinschaften, wenn im Zentrum
eines solches Konfliktes ein trauernder Elternteil steht, der sich in dieser schweren Zeit
inmitten einer streitenden Erbengemeinschaft wiederfindet. Das Bemühen, den Wünschen
des verstorbenen Erblassers gerecht zu werden und gleichzeitig auf die Bedürfnisse der
erbittert streitenden Kinder einzugehen, ist eine kaum zu bewältigende Herausforderung.
Hier ermöglicht Mediation einen Lösungsweg, der ein behutsames Eingehen auf die
Bedürfnisse aller Beteiligten ermöglicht.

Erbengemeinschaften bestehen nicht immer aus engsten Verwandten.
Mitunter kennt man sich gar nicht gut und die Wertvorstellungen und Erwartungen im
Hinblick auf den Umgang mit dem Erbe gehen auseinander. In einer solchen Konstellation
bietet die Mediation die Chance, ein Miteinander im Gespräch und Lösungswege für eine
gute Auseinandersetzung des Vermögens zu finden.

Auch in der Mediation mit Erbengemeinschaften geht es immer darum, die emotionalen
Hintergründe aller Beteiligten zu verstehen. Sind die einzelnen Interessen offengelegt und
verstanden, finden sich oft ungeahnte Lösungsansätze, mit denen alle Erben zufrieden sind.

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